Schul- und Hausordnung

für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer

Stand: November 2022

 

 

I. Grundgedanken

 

In unserer Schule leben, lernen und arbeiten wir für viele Stunden des Tages zusammen.

Wir alle - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - möchten uns in dieser Gemeinschaft wohl fühlen können. Das wird nur dann gelingen, wenn wir uns Regeln für unser Zusammensein geben, denn schließlich treffen in einer so großen Gemeinschaft wie einer Schule sehr viele sehr unterschiedliche Menschen aufeinander.

Grundlage für unser Zusammenleben sollte die Achtung der Menschenwürde jeder und jedes Einzelnen sein. Das bedeutet, dass sich alle hier sicher, ernst genommen und respektiert fühlen können.

Unsere Schul- und Hausordnung will mithelfen, dass sich das Schulleben möglichst reibungslos gestaltet, wir wollen nicht gegeneinander, sondern miteinander handeln.


II. Grundregeln im Umgang miteinander

 

Diese Grundregeln gelten in gleichem Maße sowohl für Lehrerinnen und Lehrer, als auch für Schülerinnen und Schüler.

  • Alle, die am Schulleben beteiligt sind, haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Übergriffe aller Art und verletzende Worte sind nicht erlaubt, Streitigkeiten müssen auf andere Weise - ggf. mit Hilfe von anderen - geklärt werden.
  • Wir behandeln uns gegenseitig mit dem Respekt, den wir auch uns selbst gegenüber erwarten. Wenn jemand etwas sagt, hören wir zu. Keiner darf den anderen beleidigen. Dies gilt auch in der Freizeit. Es ist grundsätzlich verboten Aufnahmen jeglicher Art von anderen Schülerinnen und Schülern oder anderen Personen ohne deren Zustimmung anzufertigen und/oder ins Internet zu stellen.
  • Sowohl Lehrerinnen und Lehrer, als auch Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf störungsfreien Unterricht. Dies bedeutet, dass niemand vom Lernen abgelenkt werden darf oder am Lernen gehindert werden darf.
  • Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die erforderlichen Vorbereitungen für den Unterricht zu leisten, diesen pünktlich zu beginnen und aktiv mitzugestalten.

 

 

III. Schulgelände und Schulhaus

 

  • Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und damit in Ausnahmefällen das Schulgelände.
  • Schulgelände und Schulhaus sind sauber zu halten. Abfälle kommen in die entsprechenden Mülleimer.
  • Kaugummi kauen ist verboten.
  • Jede Klasse sorgt für Sauberkeit in ihrem Unterrichtsraum und hinterlässt diesen ordentlich nach jeder Stunde und jedem Schultag.
  • Entsprechend den Anordnungen des Jugendschutzgesetzes besteht auf dem gesamten Schulgelände ein Rauch- und Alkoholverbot.
  • Der Genuss von weiteren Rauschmitteln ist ebenso untersagt.
  • Die Benutzung von privaten elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, Smartwatches, Laptops, PCs etc.) auch zum Abspielen von Musik – auch in den Pausen – ist nicht gestattet.
  • Handys, Smartphones, Smartwatches werden in der Werkrealschule in einem Handyhotel aufbewahrt. Beim Kommen und Gehen bleiben diese Geräte auf dem Schulgelände in der Schultasche und sind abgeschaltet. In der Grundschule werden Handys, Smartphones, Smartwatches abgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt. Die Schule übernimmt für private Geräte keine Haftung.
  • Die gesamte Einrichtung wird sorgfältig behandelt, auch die Toilettenräume. Beschädigungen werden sofort einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder auf dem Sekretariat gemeldet.
  • Unterrichtsmaterial wie Bücher, technische Geräte, Werkzeug, Sportgeräte etc. sind ebenfalls sorgfältig zu behandeln. Die Schülerinnen und Schüler tragen bei mutwilliger Zerstörung oder Verlust die Erstattungs- und Reparaturkosten.
  • Im Aufenthaltsbereich (in Freistunden etc.) ist in besonderem Maße auf Ruhe und Ordnung zu achten.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  • Bei Feueralarm wird das Schulgebäude entsprechend der Alarmpläne verlassen.
  • Tiere dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft mitgebracht werden.
  • Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden.
  • Waffen jeglicher Art, Messer, Taschenmesser, Schlagringe, Schlagstöcke, Schreckschusspistolen, Schleudern, Feuerwerkskörper, etc. sind verboten.

Für die Hausordnung ist außerdem das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 gültig.

 

IV. Unterrichtszeiten und Pausenverhalten

 

  • Alle kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich morgens vor der 1. und 2. Stunde in der Eingangshalle/Aula auf und gehen erst nach dem ersten Läuten in ihre Unterrichtsräume.
  • Alle Schülerinnen und Schüler bleiben in der kleinen Pause in ihren Zimmern. Sie verhalten sich ruhig, damit andere Kinder nicht gestört werden. Ausnahme Fachräume: hier warten die Schülerinnen und Schüler ruhig vor dem Fachraum.
  • Die 5-Minuten-Pause darf nur zum Toilettenbesuch oder Zimmerwechsel genutzt werden.
  • Der Aufenthalt auf den Gängen innerhalb der Werkrealschule und in fremden Klassenzimmern ist nicht erlaubt.
  • Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
  • In der Grundschule wird im täglichen Wechsel einzelnen Klassenstufen der Aufenthalt vor den Klassenzimmern in den kleinen Pausen erlaubt.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer schließen die Zimmer ab, wenn anschließend kein Unterricht ist, und vor der großen Pause.
  • Grundschüler und Werkrealschüler halten sich in ihrem Pausenbereich auf. Bei Vorfällen und Problemen wenden sich die Schülerinnen und Schüler an die Aufsicht führenden Lehrkräfte.

Pausen- und Unterrichtszeiten:

1.Stunde: 7.35 Uhr – 8.20 Uhr

2.Stunde: 8.25 Uhr – 9.10 Uhr

Große Pause

3.Stunde: 9.30 Uhr – 10.15 Uhr

4.Stunde: 10.20 Uhr – 11.05Uhr

Große Pause

5.Stunde: 11.20 Uhr – 12.05 Uhr

6.Stunde: 12.10 Uhr – 12.55 Uhr bzw. 12.10 Uhr – 13.10 Uhr Mittagsband GTS

7.Stunde: 13.00 Uhr – 13.45 Uhr bzw. 13.10 Uhr – 13.55 Uhr GTS

8.Stunde: 14.00 Uhr – 14.45 Uhr

9.Stunde: 14.50 Uhr – 15.35 Uhr


V. Verhalten im Unterricht

 

    • Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Läuten, alle Schülerinnen und Schüler befinden sich dann an ihren Plätzen.
    • Erscheint eine Lehrkraft nach 5 Minuten nicht zum Unterricht, so melden die Klassensprecher dies der Schulleitung.
    • Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich bemühen, den Unterricht aktiv mitzugestalten. Hierzu gehören auch die Anfertigung der Hausaufgaben und das Mitbringen aller benötigten Arbeitsmaterialien.
    • Während der Unterrichtsstunden werden keine Kopfbedeckungen getragen.
    • Alle Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben in der Schultasche.
    • Essen und Trinken sowie Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
    • Jede Klasse erstellt zu Beginn des Schuljahres ihre eigene Klassenordnung.
    • Um in den Fachräumen einen störungs- und gefahrfreien Unterricht zu ermöglichen, gelten dort besondere Verhaltensregeln.
    • Der Toilettengang während der Unterrichtsstunde ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

 

 

VI. Verhalten während des Sportunterrichtes

Sportunterricht stellt an Verhalten, Ordnung und Disziplin besondere Anforderungen. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte deshalb Grundlage allen Handelns sein.

      • Wir erscheinen pünktlich an den Sportstätten oder an den Sammelpunkten.
      • Die Sportstätten (Sporthalle, Schwimmhalle) dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.
      • Das Turnen an Geräten ohne Erlaubnis ist verboten.
      • Im Sportunterricht ist ordnungsgemäße Sportbekleidung d.h. Trainingshose, extra T-Shirt und Turnschuhe vorgeschrieben. Nach dem Sportunterricht ist die Kleidung zu wechseln.
      • Armbanduhren, Schmuckteile sowie Haarspangen müssen vor Unterrichtsbeginn abgelegt werden.
      • Erkrankte Schüler müssen eine Entschuldigung oder in besonderen Fällen ein Attest beim Sportlehrer vorweisen.
      • Geräte werden gemeinsam aufgebaut und auch wieder gemeinsam aufgeräumt. Alle Geräte kommen an ihren Platz zurück.


VII. Regeln zum Schulbesuch

 

Jeder Schüler / jede Schülerin ist verpflichtet den Unterricht und andere verbindliche Schulveranstaltungen zu besuchen (siehe Schulbesuchsverordnung § 1).

Wenn ein Schüler/ eine Schülerin dem Unterricht aus zwingenden Gründen fernbleibt, gelten folgende Regelungen:

      • Ist ein Schüler / eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) verhindert am Unterricht teilzunehmen, so muss die Schule am Tag des Fehlens bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch in Kenntnis gesetzt werden.
      • Bei Rückkehr in die Schule ist unaufgefordert eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes und der Dauer mit Datum des Fernbleibens vorzulegen.
      • Befreiungen vom Schulbesuch aus vorhersehbarem Anlass müssen vorher, in der Regel schriftlich, beantragt werden:
        a) für einzelne Unterrichtsstunden beim Fachlehrer
        b) bis zu 2 Tagen beim Klassenlehrer (mit Information der Schulleitung)
        c) ab dem 3. Tag bei der Schulleitung.
      • Der Schüler/ die Schülerin hat den versäumten Unterrichtsstoff unverzüglich und selbstständig nachzuarbeiten. Versäumte Klassenarbeiten werden nach Ermessen der Lehrkraft nachgeschrieben.
      • Arzttermine (außer Notfälle) sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 

 

VIII. Regelverstöße und ihre Konsequenzen

 

Bei Zuwiderhandlungen ist mit pädagogischen Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 (3) Schulgesetz zu rechnen.

Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:

    • Sonderarbeiten
    • Nachsitzen
    • Eintrag im Klassenbuch
    • Änderungen der Sitzordnung
    • Elterngespräch
    • Ausschluss von außerunterrichtlichen Veranstaltungen
    • Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule
    • Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
    • Ausschluss vom Unterricht
    • Androhung des Schulausschlusses
    • Ausschluss aus der Schule

 

 

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